Der Amtsgerichtsbezirk umfasst die Verbandsgemeinden Kirner Land mit Sitz in Kirn/Nahe und Nahe-Glan mit Sitz in Bad Sobernheim
Im Bezirk wohnen ca. 45.000 Einwohner.
Allgemeine Zuständigkeit besteht für Zivil-, Familien-, Straf-, Ordnungswidrigkeits-, Vormundschafts-, Betreuungs-, Nachlass-, Urkunds-, Zwangsvollstreckungs-, Grundbuch-, Hinterlegungs- und Rechtsberatungssachen nach dem Beratungshilfegesetz.
Für Mahnsachen ist zentral das Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Str. 38, 56727 Mayen zuständig.
Insolvenz-, Zwangsversteigerungs-, Handelsregister- und Vereinsregistersachen fallen in die Zuständigkeit des
Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach.
Online-Registereinsicht ist jedoch auch beim hiesigen Amtsgericht möglich.
Hierzu wurde ein Auskunftsplatz (Zimmer 8) eingerichtet.
Weitere interessante Links:
Deutschlandweiter Suchdienst sowie
Informationen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr: www.justiz.de.
Eine Entscheidungsdatenbank nebst Landesrecht (Gesetze und Verordnungen) ist hier zu finden.