Der Amtsgerichtsbezirk umfasst  die Verbandsgemeinden Kirner Land mit Sitz in Kirn/Nahe und Nahe-Glan mit Sitz in Bad Sobernheim

Im Bezirk wohnen ca. 45.000 Einwohner.

Allgemeine Zuständigkeit besteht für Zivil-, Familien-, Straf-, Ordnungswidrigkeits-, Vormundschafts-, Betreuungs-, Nachlass-, Urkunds-, Zwangsvollstreckungs-, Grundbuch-, Hinterlegungs- und Rechtsberatungssachen nach dem Beratungshilfegesetz. 


Für Mahnsachen ist zentral das  Amtsgericht MayenSt.-Veit-Str. 38, 56727 Mayen zuständig.

Insolvenz-, Zwangsversteigerungs-, Handelsregister- und Vereinsregistersachen fallen in die Zuständigkeit des 

Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach.

 

 Online-Registereinsicht ist jedoch auch beim hiesigen Amtsgericht möglich.

Hierzu wurde ein Auskunftsplatz (Zimmer 8) eingerichtet.

 

Weitere interessante Links:

Deutschlandweiter Suchdienst sowie

Informationen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr: www.justiz.de.

Eine Entscheidungsdatenbank nebst Landesrecht (Gesetze und Verordnungen) ist hier zu finden.