Amtsgericht Bad Sobernheim
Amtsgericht Bad Sobernheim
Adresse und Kontakt
Gymnasialstraße 11, 55566 Bad Sobernheim
Telefon:
06751/9313-0
Telefax:
06751/9313-50
E-Mail:
agsob(at)ko.jm.rlp.de
In Verwaltungssachen kann elektronisch über das "Nutzerkonto Rheinland-Pfalz" kommuniziert werden.
Nutzen Sie hierzu bitte folgenden Link:
https://nutzerkonto.service.rlp.de
Beachten Sie, dass dieser Zugang nicht für gerichtliche Verfahren genutzt werden kann.
Behördenleiterin:
Direktorin des Amtsgerichts Ulrike Porcher-Christmann
Vertreterin der Behördenleiterin:
Richter am Amtsgericht Marcel Heeg
Mediensprecherin:
Frau Maurer
Geschäftsleiter:
Knut Wichter
Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr. Nachmittags nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung !
Sprechzeiten in Nachlass- und Grundbuchangelegenheiten:
Dienstags und Donnerstags jeweils von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr !
Keine Sprechzeiten in Beratungshilfeangelegenheiten.
Eilige Anträge an die Rechtsantragsstellen und Eilsachen (z.Bsp. Gewaltschutz, Betreuung)
werden nach telefonischer Rücksprache in Zimmer 2 des Hauptgebäudes aufgenommen.
Sonstige Anträge sind schriftlich einzureichen.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit
Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen.
Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen
ist untersagt.
Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.
Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie nach § 55 Bundesdatenschutzgesetz und nach § 43 Landesdatenschutzgesetz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) .über Datenverarbeitung und Ihre diesbezüglichen Rechte.
Das BDSG findet Anwendung im Bereich der Strafverfolgung und Strafvollstreckung.
Vorrangig im Verhältnis zu diesen allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jedoch fachgesetzliche Regelungen, namentlich die speziellen Verfahrensvorschriften im 8. Buch der Strafprozessordnung (StPO) (§ 500 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO).
Die DS-GVO in Verbindung mit dem LDSG Rheinland-Pfalz erfasst die übrige Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts und die Justizverwaltung.
Verantwortliche im Sinne der DS-GVO:
• Direktorin des Amtsgerichts Ulrike Porcher-Christmann
• Vertreter: Richterin am Amtsgericht Elisabeth Kalus als ständiger Vertreterin der Direktorin
• Amtsgericht Bad Sobernheim, Gymnasialstraße 11, 55566 Bad Sobernheim
• Telefon 06751 9313-0
• Telefax 06751 9313-50
• E-Mail: agsob(at)ko.jm.rlp.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
• Richter am Amtsgericht Marcel Heeg
• Amtsgericht Bad Sobernheim, Gymnasialstraße 11, 55566 Bad Sobernheim
• Telefon 06751 9313-0
• Telefax 06751 9313-50
• E-Mail: agsob(at)ko.jm.rlp.de
Bei der Technik haben wir Hilfe. Die Datenverarbeitung in gerichtlichen Verfahren wird
technisch vom Landesbetrieb für Daten und Informatkion (LDI) als Dienstleister betrieben. Die dortige Verarbeitung von Nutzungsdaten erfolgt in unserem Auftrag
und nach unseren Vorgaben entsprechend Art. 28 DSGVO.
Für die Verarbeitung Ihrer Daten beim Besuch unserer Homepage wird auf die Datenschutzerklärung des Justizministeriums verwiesen, die Sie über die Fußzeile der Startseite erreichen können.
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung), §§2 Abs. 2,3, 26 Abs. 1 LDSG, §§ 49, 45 BDSG). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Insolvenzordnung (InsO), Grundbuchordnung (GBO), Personenstandsgesetz (PStG)) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz sowie die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten:
Stammdaten,
Kommunikationsdaten,
Vertragsdaten,
Forderungsdaten und
Zahlungsinformationen.
Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten, Behörden und Gerichten übermittelt.
Empfänger:
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
• Beteiligte des jeweiligen Verfahrens,
• Gerichte,
• Gerichtsvollzieher,
• Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen sowie
• unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 299 Absatz 2 ZPO) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Im Rahmen von Verfahren betreffend die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen und Befreiung von Ehefähigkeitszeugnissen werden Ihre Daten an folgende Kategorien von
Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
- Beteiligte des jeweiligen Verfahrens,
- Gerichte,
- Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach Prozessordnungen,
- unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 13 FamFG) Dritte, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen,
- Justizverwaltungsbehörden anderer Bundesländer,
- Bundes- und Landesbehörden (z.B. Auswärtiges Amt, Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland)
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des „Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens“ (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustG RP) vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustGAusfV) vom 13. August 2008.
Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 13 bis 22 DS-GVO i.V.m. §§ 43 bis 46 LDSG bzw. den §§ 55 bis 58 BDSG zu:
- Information;
- Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling;
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
- Löschung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung bzw. § 48 LDSG bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz.
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren:
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erhoben.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO und § 20 Abs. 1 LDSG.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, derm Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der
Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Beweerbungsverfahrens erforderluich sind. Die Verarbeitung erfrolgtr dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DS-GVIO i.V.m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG)
Datenschutzerklärung zur Website:
Die Datenschutzerklärung zu unserer Website finden Sie hier.
Bei dem Amtsgericht Bad Sobernheim ist es möglich, in allen Verfahrensarten auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine zeitgemäße Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten.
Auch zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Rechtsantragsstelle) kann die Antragsstellung, die Rechtsmitteleinlegung oder sonstige Prozesserklärungen abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass eine in den Verfahren vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim vorgeschriebene anwaltliche Vertretung auch bei der elektronischen Kommunikation weiterhin notwendig ist.
Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg (zum Beispiel dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach) benötigt.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz finden Sie unter
https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/ (https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/).
Per E-Mail ist es nicht möglich, Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen, soweit diese Angelegenheiten der Justizverwaltung betreffen. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen Rechtsangelegenheiten besteht nicht.